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1968: Olympische Spiele Mexiko / Lebenslange Sperre

Mit der Suspendierung von Larry Gough im Februar 1967 durch den irischen Amateurfechtverband IAFF (Irish Amateur Fencing Federation - heute IFF - Irish Fencing Federation), entzog dieser ihm auch seine Fechtlizenz des Internationalen Fechtverbands FIE (Fédération Internationale d'Escrime). Somit konnte Gough für sechs Monate weltweit an keinem einzigen Turnier teilnehmen.

Während dieser sechsmonatigen Sperre von Larry Gough setzte die IAFF diese „aus Rücksichtnahme auf Ihren Verein“ für einen Tag (den 30. März 1967) aus, damit sein Verein als amtierender Irischer Meister im Degenfechten am Coupe d'Europe in Heidenheim teilnehmen konnte. Per Losentscheid musste Dublin gegen Ankara, Stockholm und Warschau antreten. Larry Gough gewann 4 seiner Gefechte und steuerte damit 50% der Siege von Irland bei. Er war beim Coupe d'Europe 1967 der erfolgreichste Fechter Irlands.

Nach Ablauf seiner sechsmonatigen Sperre war Larry Gough auf den nationalen und internationale Fechtbahnen weiter erfolgreich unterwegs. Beim IV. Internationalen Turnier in Istanbul im November 1967 belegte er den 6. Platz.

Larry Gough erfüllte sämtliche, von der IAFF im Olympischen Jahr festgelegten Auswahlkriterien zur Nominierung für die Olympischen Spiele 1968 in Mexiko. Dennoch nominierte ihn das Auswahlkomitee der IAFF nicht für die Mannschaft.

Gough war überrascht und enttäuscht, dass er nicht als Vertreter seines Landes bei den Olympischen Spielen in Mexiko nominiert wurde. Nachdem er anschließend erfuhr, wer an seiner Stelle berufen wurde, beantragte er bei der IAFF umgehend die Veröffentlichung der Ergebnisse, auf deren Grundlage die Auswahl der vier benannten Fechter entschieden worden war. Sein Antrag wurde ignoriert.

Lawrence Gough suchte die Unterstützung des Olympic Council of Ireland (OCI) und wies darauf hin, dass alle Auswahlbeauftragten demselben Verein angehörten, er selbst bereits einige der nominierten Fechter in Wettkämpfen besiegt habe, und er im Olympischen Jahr auf eine herausragende internationale Wettkampfbilanz verweisen könne. Doch gemäß der Satzung des OCI war es diesem untersagt, sich in die internen Angelegenheiten von internationalen Sportorganisationen einzumischen. Somit wurde sein Antrag auf Unterstützung abgelehnt.

Der bekannte irische Sportkommentator Jimmy Magee lud sowohl den IAFF-Vorsitzenden K.T.M. Robinson als auch Lawrence Gough zu einer Live-Diskussion beim Rádio Éireann ein, dem nationalen Radiosender von Irland. Der Vorsitzende beharrte auf seinem Standpunkt, dass die Entscheidung der Auswahlbeauftragten endgültig sei und niemand etwas daran ändern könne.

Am 25. August 1968 schrieb der Kolumnist Frank Ward in der Sunday Press:
„EIN SPORT UNTER GENTLEMEN
[...] Es geschah folgendermaßen. Bei der Auswahl der irischen Mannschaft für die Olympischen Spiele in Mexiko wurde Laurence trotz seiner Aussage, einige der bereits nominierten Fechter besiegen zu können, nicht berücksichtigt. Er wies gegenüber dem Olympic Council nicht nur darauf hin, einige der Mannschaftsmitglieder besiegen zu können, sondern auch auf die Tatsache, dass einige dieser Mannschaftsmitglieder gleichzeitig auch AUSWAHLBEAUFTRAGTE SEIEN. [...] Schon der Gedanke, dass sich ein Auswahlbeauftragter selbst nominiert, ist gelinde gesagt ein starkes Stück.“ (25.08.1968., Tageszeitung Sunday Press)

Am 28. August 1968 veröffentlichte die Evening Press, eine der nationalen Tageszeitungen von Irland, einen Brief von Lawrence Gough, in dem dieser das Auswahlverfahren der irischen Fechtmannschaft für die XIIIX. Olympischen Spiele als eine in hohem Maße familien- und vereinslastige Angelegenheit bezeichnete.
„Die I.A.F.F. hat vier Fechter ausgewählt, von denen zwei zu den Auswahlbeauftragten zählen [...]. Alle Auswahlbeauftragte sind Mitglieder von Salle Duffy, die anderen beiden sind Vincent Duffy (der Bruder des Eigentümers von Salle Duffy) und Frau S. Armstrong (Anm. d. Red.: die spätere Ehefrau von P. Duffy). Drei der vier ausgewählten Fechter sind Mitglieder von Salle Duffy, der vierte war dort acht Jahre ein Mitglied.“ (28.08.1968, Tageszeitung Evening Press)

Im August 1968 wurde Lawrence Gough im Alter von 19 Jahren aus der IAFF ausgeschlossen und seine FIE-Lizenz von der IAFF eingezogen. Er wurde lebenslang gesperrt. Ab diesem Zeitpunkt war Gough in Irland in allen Vereinen für das Training und weltweit für alle Wettkämpfe gesperrt.

Die Art und Weise dieses Ausschlusses war ein klarer Verstoß gegen Artikel (VIII), Disziplin, der IAFF-Satzung.

Er erfuhr das erste Mal von seinem Ausschluss durch ein Schreiben des IAFF-Vorsitzenden K.T.M. Robinson mit Datum vom 7. August 1968:

"Sehr geehrter Herr Gough,
ich wurde gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass Sie im Rahmen der am gestrigen Abend abgehaltenen Vorstandssitzung mit Wirkung ab dem heutigen Datum aufgrund eines „für die Interessen und des Charakters des Verbandes schädlichen Verhaltens“ aus dem Verband ausgeschlossen wurden.
Hochachtungsvoll
IRISH AMATEUR FENCING FEDERATION
(Unterschrift K.T.M. Robinson) Vorsitzender"
(Schreiben des Vorsitzenden K.T.M. Robinson vom 07.08.1968)

Die Maßnahme des IAFF-Vorstandes im August 1968 des Ausschlusses von Gough war eine Blaupause der Sperrung von Gough im Februar 1967 und nichts anderes als eine komplette Farce.

Artikel (VIII), Disziplin
Abschnitt 1
Der Vorstand ist mit einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied, dessen Verhalten als abträglich für die Interessen oder den Charakter des Verbandes erachtet wird, mit einer Rüge, einer Suspendierung oder einem Ausschluss zu belegen. Eine Suspendierung darf den Zeitraum von einem Jahr nicht überschreiten.
Abschnitt 2
Dem Mitglied, gegen das eine Disziplinarstrafe ausgesprochen wird, muss eine Mitteilung mit einer Beschreibung des dieser Maßnahme zugrunde liegenden Fehlverhaltens zugestellt werden.

Lawrence Gough wurde über das gegen ihn angestrengte Disziplinarverfahren nicht informiert, sondern er wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Ein Verfahren war gegen ihn eingeleitet worden, und er wurde lediglich über seinen Ausschluss aus dem Verband informiert. Die IAFF hatte es unterlassen, ihn über eine ihm drohende Disziplinarmaßnahme in Kenntnis zu setzen. Damit verstieß sie gegen ihre eigene Satzung vom 30.04.1967 und handelte damit genau so, wie bereits bei der Suspendierung von Gough im Februar 1967. Die IAFF war damals ungeschoren davongekommen, warum also diese Vorgehensweise nicht wiederholen?

Abschnitt 3
Auf Antrag innerhalb von zehn Tagen seitens des mit einer Disziplinarstrafe belegten Mitglieds oder drei Mitgliedern des Vorstands wird vom Präsidenten innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Antrags ein mit mindestens fünf Fechtmitgliedern des Verbandes besetzter Ausschuss benannt und mit der Untersuchung des dem Mitglied vorgeworfenen Fehlverhaltens beauftragt. Das unterzeichnete Protokoll der Vorstandssitzung, die das Mitglied mit der Disziplinarstrafe belegt hat, muss diesem Ausschuss verfügbar gemacht werden. Der Ausschuss räumt dem Mitglied die Möglichkeit ein, vor ihm in dieser Angelegenheit angehört zu werden. Der Ausschuss bestätigt oder verwirft die Entscheidung des Vorstandes.

Gough legte Berufung gegen die Ausschlussentscheidung des IAFF-Vorstandes ein. Der Vorsitzende benannte einen Ausschuss mit fünf Fechtmitgliedern (siehe 02.09.1968, offizielle Entscheidung über den Antrag von L. Gough). Dieser Vorgang stand im Widerspruch zum Artikel VIII, Abschnitt 3 der IAFF-Satzung, der vorschreibt, dass der Präsident der IAFF den Berufungsausschuss benennt. Wie sich herausstellte, waren der Vorsitzende der Vorstandssitzung, die den Ausschluss von Gough beschlossen hatte, und der Gründer des Berufungsausschusses, der über den Antrag von Gough entscheiden sollte, ein und dieselbe Person. Es war eine berechnende Handlung des Vorsitzenden, und die IAFF versuchte diese dadurch zu rechtfertigen, indem sie im Bericht des Berufungsausschusses mit folgender Erklärung eine Satzungskonformität vorgab: „Die Mitglieder des Ausschusses wurden gemäß Artikel 8, Abschnitt iii vom Vorsitzenden der Verbandes bestellt.“ Dabei handelte es sich eindeutig um einen Verstoß gegen die IAFF-Satzung und war die Vorgabe der Satzungskonformität eine Lüge.

Abschnitt 4
Im Fall eines Einspruchs seitens einer minderjährigen Person muss diese zur Anhörung vor dem Berufungsausschuss von einem volljährigen Mitglied des Vereins in einem Alter von mindestens 21 Jahren, das kein Mitglied des Federation Central Council ist, begleitet werden.

Am 23. August 1968 erhielt Lawrence Gough ein Schreiben des IAFF-Vorsitzenden, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass seine Berufungsverhandlung am 24. August 1968 – also am nächsten Tag – stattfinden werde. Abgesehen von der Erklärung eines „für die Interessen und den Charakter des Verbandes schädlichen Verhaltens“ wusste Gough auch weiterhin nicht, was genau ihm eigentlich vorgeworfen wurde, da er keine weiteren Informationen erhalten hatte. Er sollte sich also verteidigen, ohne die gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen zu kennen. Erschwert wurde diese Verteidigung noch dadurch, dass Lawrence Gough weniger als 24 Stunden vor seinem Berufungstermin von diesem informiert wurde. Die Zeit war zu kurz für die Suche nach einer volljährigen Person als Begleitung zu seiner Berufungsverhandlung, wie es die Satzung mit folgendem Wortlaut vorschreibt: „[...] muss diese (minderjährige Person) begleitet werden [...]."

Lawrence Gough - mit seinen 19 Jahren nach irischem Gesetz noch minderjährig - erschien vor dem Berufungsausschuss. Allein.

Die IAFF war sich der Minderjährigkeit von Gough (unter 21 Jahre) sehr wohl bewusst, wie die Lektüre des "Protokolls der Vorstandssitzung Nr. 7.68/69" beweist. Der Berufungsausschuss unter dem Vorsitz von Herrn P. Toal befragte Gough nicht nach den Gründen, aus denen er nicht, wie im Artikel VII, Abschnitt 3 vorgeschrieben, in Begleitung einer volljährigen Person erschienen war. Stattdessen nahm der Vorsitzende direkt die Berufungsverhandlung auf. Diese Verhandlung stellte nicht nur einen Verstoß gegen die IAFF-Satzung, sondern eine noch weitaus gravierendere Verletzung der Gesetzgebung der Republik Irland (Volljährigkeitsgesetz) dar, nach der eine minderjährige Person noch als Kind gilt. Die verfassungsgemäßen Rechte von Larry Gough wurden gebrochen. Es war offensichtlich, dass die meisten Mitglieder des Berufungsausschusses die IAFF-Satzung noch niemals gesehen, geschweige denn gelesen hatten, denn sie baten Gough während der Verhandlung um eine Kopie dieser Satzung.

Wie bereits im Februar 1967, als Gough suspendiert wurde, war das gesamte Verfahren im August 1968 eine reine Farce.

Das von der IAFF, einem nationalen Sportverband, gewählte Auswahlverfahren für die irische Fechtmannschaft für die Olympischen Spiele in Mexiko kann nur als eines des bisher schändlichsten seiner Art in der freien Welt betrachtet werden. Die Verhängung einer lebenslangen Sperre gegen einen 19-Jährigen, nur weil dieser das Auswahlverfahren für die Olympiamannschaft infrage gestellt hatte, ist mit Sicherheit eine der härtesten Strafen, die in der demokratischen Welt jemals innerhalb des Amateursports ausgesprochen wurde.

So schändlich wie sie war, hatte die Sperre für Lawrence Gough eine weitreichende und brutale Konsequenz: er würde sein Leben lang nie wieder fechten können.

Während Lawrence Gough verzweifelt darum bemüht war, sich mit dem Ende seiner Karriere als Fechtsportler abzufinden, reiste das vierköpfige Olympiateam des irischen Amateurfechtverbands (Irish Amateur Fencing Federation) am 19. September 1968 als Teilnehmer an den XIX. Olympischen Spiele für vier Wochen nach Mexiko.

Die irische Mannschaft trat in allen sechs Wettkämpfen für Männer an, die sich 15. bis 25. Oktober über zehn Tage erstreckten.

Wie hat sie letztlich abgeschnitten?

Die offiziellen Ergebnisse der Fechtwettkämpfe der Olympischen Spiele von Mexiko, wie sie in der Ausgabe November/Dezember 1968 des Magazins L’Escrime Française veröffentlicht wurden.


MANNSCHAFTSWETTKÄMPFE
Die Mannschaft der Republik Irland: John Bouchier-Hayes, Fionbarr Farrell, Colm O'Brien, Michael Ryan.

Florett
Italien vs Irland        15/1
Farrell: 1 Sieg/3 Niederlagen, Bouchier-Hayes: 0 Siege/4 Niederlagen, Ryan: 0 Siege/4 Niederlagen, O'Brien: 0 Siege/4 Niederlagen

Deutschland vs Irland    15/1
Farrell: 0 Siege/4 Niederlagen, Bouchier-Hayes: 1 Sieg/3 Niederlagen, Ryan: 0 Siege/4 Niederlagen, O'Brien: 0 Siege/4 Niederlagen

Irland in der 1. Runde ausgeschieden.
Irland belegt von 17 teilnehmenden Mannschaften den 17. Platz.

Degen
Schweden vs Irland    13/3
Farrell: 1 Sieg/3 Niederlagen, Bouchier-Hayes: 2 Siege/2 Niederlagen, Ryan: 0 Siege/4 Niederlagen, O'Brien: 0 Siege/4 Niederlagen

Deutschland vs Irland    15/1
Farrell: 0 Siege/4 Niederlagen, Bouchier-Hayes: 1 Sieg/3 Niederlagen, Ryan: 0 Siege/4 Niederlagen, O'Brien: 0 Siege/4 Niederlagen

Irland in der 1. Runde ausgeschieden.
Irland belegt von 20 teilnehmenden Mannschaften den 19. Platz.

Säbel
Ungarn vs Irland    16/0
Farrell: 0 Siege/4 Niederlagen, Bouchier-Hayes: 0 Siege/4 Niederlagen, Ryan: 0 Siege/4 Niederlagen, O'Brien: 0 Siege/4 Niederlagen

Deutschland vs Irland    14/2
Farrel: 1 Sieg/3 Niederlagen, Bouchier-Hayes: 0 Siege/4 Niederlagen, Ryan: 0 Siege/4 Niederlagen, O'Brien: 1 Sieg/3 Niederlagen

Irland in der 1. Runde ausgeschieden.
Irland belegt von 12 teilnehmenden Mannschaften den 10. Platz.

In den drei Mannschaftswettkämpfen zählte die irische Mannschaft insgesamt 8 Siege und 88 Niederlagen.


EINZELWETTKÄMPFE
Teilnehmer: Florett: 64, Degen: 72, Säbel: 40

Fionbarr Farrell:
Florett – 1. Runde: 0 Siege/4 Niederlagen    Aus in der 1. Runde
Säbel – 1. Runde: 0 Siege/6 Niederlagen     Aus in der 1. Runde

John Bouchier-Hayes:
Florett – 1. Runde: 1 Sieg/4 Niederlagen     Aus in der 1. Runde
Säbel – 1. Runde: 0 Siege/5 Niederlagen     Aus in der 1. Runde
Degen – Verletzungsbedingter Rückzug

Michael Ryan:
Florett –  1. Runde: 0 Siege/4 Niederlagen   Aus in der 1. Runde
Degen – 1. Runde: 0 Siege/5 Niederlagen    Aus in der 1. Runde

Colm O'Brien:
Degen – 1. Runde: 2 Siege/3 Niederlage    Qualifikation zur 2. Runde
             2. Runde: 0 Siege/5 Niederlagen    Aus in der 2. Runde
Säbel – 1. Runde: 1 Sieg/4 Niederlagen    Aus in der 1. Runde

In den drei Einzelwettkämpfen zählte die irische Mannschaft 4 Siege und 40 Niederlagen.

In allen sechs Fechtwettkämpfen zählte das vierköpfige Olympiateam von Irland insgesamt 12 Siege und 128 Niederlagen.

GESAMTERGEBNIS – MANNSCHAFT UND EINZEL

Michael Ryan: 0 Siege/33 Niederlagen
Fionbarr Farrell: 3 Siege/31 Niederlagen
John Bouchier-Hayes: 5 Siege/29 Niederlagen (Degen: Verletzungsbedingter Rückzug)
Colm O'Brien: 4 Siege/35 Niederlagen

John Bouchier-Hayes, Kapitän der irischen Mannschaft, schrieb im offiziellen Bericht von 1968 des Olympic Council of Ireland:
„Die von unseren Fechtsportlern begangenen Fehler, wenn auch gering in ihrer Zahl, kosteten viele Punkte, und nicht wenige Beinahesiege endeten mit einer Niederlage. Diese Fehler können nur durch eine verstärkte Teilnahme an internationalen Wettkämpfen ausgeräumt werden, und es müssen alle Anstrengungen für eine uneingeschränkte Teilnahme und einen Gewinn des erforderlichen Selbstvertrauens unternommen werden.“

Am 24. November 1968 schrieb Dave Guiney, Leitender Sportredakteur des Sunday Mirror:
„Nach dem desaströsen Aufritt Irlands bei den Olympischen Spielen hat es den Anschein, als habe Gough unsere olympischen Fechter nicht ganz unberechtigt herausgefordert.“

Die Irish Amateur Fencing Federation konnte sich nun rühmen, mit Farrell und O'Brien zwei weitere Olympiateilnehmer in ihren Reihen zu haben, und mit Bouchier-Hayes und Ryan sogar zweimalige Olympioniken, da diese bereits an den Olympischen Spielen 1964 in Tokio teilgenommen hatten.

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